Ab dem 28. Juni 2025 ist Barrierefreiheit gesetzlich Pflicht. Dieser Leitfaden zeigt, was das BFSG verlangt und wie du Websites, Formulare und Tools rechtssicher umsetzt.
Was Unternehmen jetzt wissen, planen und umsetzen müssen, inklusive Leitfaden für barrierefreie Formulare und Websites
Ab dem 28. Juni 2025 tritt in Deutschland ein neues Gesetz in Kraft, das viele Unternehmen direkt betrifft und gleichzeitig eine enorme Chance bietet: das Barrierefreiheits-Stärkungsgesetz (BFSG). Ziel des BFSG ist es, digitale Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie für alle Menschen zugänglich sind, unabhängig von körperlichen, oder kognitiven Einschränkungen. Was für öffentliche Stellen längst Pflicht ist, gilt nun auch für große Teile der Privatwirtschaft.
Das bedeutet konkret: Websites, Online-Shops, Formulare, Apps und digitale Tools müssen barrierefrei funktionieren. Unternehmen, die dem nicht nachkommen, riskieren Bußgelder, Abmahnungen und den Ausschluss von Millionen potenzieller Nutzer:innen.
Die gute Nachricht: Die Umsetzung ist klar geregelt, technisch machbar und mit den richtigen Tools sogar ein Wettbewerbsvorteil.
Extratipp: Mit dem kostenlosen Schnellcheck auf www.bfsg-analyse.de kannst du in weniger als 60 Sekunden prüfen, ob deine Website den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Zusätzlich erhältst du einen kostenlosen PDF-Report mit konkreten Empfehlungen.
Das Barrierefreiheits-Stärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882, auch bekannt als European Accessibility Act (EAA).
Es verpflichtet Unternehmen, digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Das Gesetz ist rechtsverbindlich, mit klaren technischen Vorgaben, die genau beschreiben, wie Barrierefreiheit umzusetzen ist. Ziel ist es, allen Menschen, unabhängig von körperlichen, kognitiven, oder altersbedingten Einschränkungen, einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen.
Der Gesetzestext formuliert das Ziel wie folgt: „Ziel dieses Gesetzes ist es, die Zugänglichkeit von Produkten und Dienstleistungen zu verbessern, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, um ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.“– §1 BFSG (Offizieller Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de)
Das Gesetz betrifft u. a. folgende digitale Anwendungen (die barrierefrei funktionieren müssen):
Kurz gesagt: Jedes digitale Angebot, das für Endkunden in der EU entwickelt oder bereitgestellt wird, fällt grundsätzlich unter das BFSG, sofern keine Ausnahme greift (z. B. Kleinst Unternehmen, s. Abschnitt 3).
Damit digitale Inhalte als barrierefrei gelten, verweist das BFSG auf zwei zentrale technische Normen:
1. Die europäische Norm für Barrierefreiheit von IKT-Systemen
2. Regelt u. a. barrierefreie Software, Hardware, Webseiten und Dokumente
3. Mehr zur EN 301 549 (Übersicht bei ETSI)
1. internationaler Standard für barrierefreie Webinhalte
2. Besonders relevant: Level AA, das ab 2025 verpflichtend ist
3. Offizielle WCAG 2.1 Dokumentation (W3C)
Diese Normen definieren u. a.:
Wichtig: Das BFSG ist kein unverbindlicher Leitfaden. Es ist ein verbindliches Gesetz mit Rechtsfolgen, das konkrete Standards vorschreibt. Und diese sind technisch präzise definiert.
Das BFSG betrifft nicht nur Behörden, oder große Konzerne, sondern alle Unternehmen, die digitale Produkte, oder Dienstleistungen in der EU bereitstellen. Dazu zählen insbesondere:
Wichtig: Auch ausländische Anbieter, die digitale Produkte in Deutschland, oder der EU bereitstellen, müssen das BFSG einhalten.
Um BFSG-konform zu handeln, müssen Unternehmen:
Unternehmen, die das BFSG ignorieren, oder ihre digitalen Angebote nicht barrierefrei gestalten, müssen mit folgenden Folgen rechnen:
Barrierefreiheit ist nicht nur Pflicht, sondern ein klares Signal für Qualität, Verantwortung und Zukunftsfähigkeit. Rund 13 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer Einschränkung. Das sind auch Kund:innen, Nutzer:innen, Bewerber:innen und Geschäftspartner:innen. Wer digitale Angebote nicht barrierefrei bereitstellt, schließt diese Gruppen aktiv aus.
Mit einer frühzeitigen Umsetzung:
Wer das BFSG 2025 einhalten will, muss sicherstellen, dass seine digitalen Angebote den Anforderungen der beiden zugrunde liegenden Standards entsprechen:
Die folgenden sieben Prinzipien fassen zusammen, was digitale Barrierefreiheit konkret bedeutet. Praxisnah und technisch überprüfbar.
Inhalte müssen für alle Nutzer:innen erfassbar sein, auch bei Sinnesbeeinträchtigungen.
Typische Anforderungen:
Beispiel: Fehler nur durch ein rotes Ausrufezeichen → nicht zulässig. Fehler zusätzlich mit Text: „Bitte E-Mail-Adresse eingeben“ → barrierefrei.
Alle Funktionen müssen mit Tastatur und assistiven Technologien vollständig bedienbar sein.
Typische Anforderungen:
Beispiel: Dropdown-Menüs und Formulareingaben müssen vollständig per Tastatur erreichbar sein.
Informationen und Interaktionen müssen logisch, vorhersehbar und sprachlich zugänglich sein.
Typische Anforderungen:
Beispiel: „Ein Fehler ist aufgetreten“ → unklar. „Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse im Format name@domain.de ein“ → klar & hilfreich.
Die technische Umsetzung muss mit verschiedenen Browsern, Geräten und Screenreadern kompatibel sein.
Typische Anforderungen:
Beispiel: Jedes Formularfeld ist korrekt mit <label for="id"> verknüpft und kann von Screen Reader vorgelesen werden.
Alle Inhalte müssen auch bei bis zu 200 % Zoom vollständig sichtbar und bedienbar bleiben.
Typische Anforderungen:
Beispiel: Die Webseite bleibt auch bei starker Zoomstufe vollständig bedienbar, ohne horizontales Scrollen.
Websites und Formulare müssen mit Screenreadern, Sprachsteuerung & Braille-Zeilen kompatibel sein.
Typische Anforderungen:
Beispiel: Beim Öffnen eines Formularschritts springt der Fokus korrekt auf die neue Frage und der Screenreader erkennt den Kontext.
Alle Interaktionen, von Formularfeldern bis zur finalen Bestätigung, müssen barrierefrei nutzbar sein.
Typische Anforderungen:
Beispiel: Ein Button ist mit aria-label="Jetzt Formular absenden" ausgestattet, so erkennt der Screenreader die Funktion eindeutig.
Hast du dich schon mal gefragt, warum viele Nutzer:innen deine Formulare nicht abschicken? Viele Unternehmen wollen Barrierefreiheit umsetzen, aber in der Praxis schleichen sich oft schwerwiegende Fehler ein. Diese Fehler sind keine Randphänomene: Laut W3C Web Accessibility Report 2023 finden sich in über 70 % aller Unternehmens Websites klare Barrieren. Oft unbeabsichtigt, aber mit realen Folgen.
Gerade weil viele Fehler nicht sichtbar sind, weder für die Entwickler noch für sehende Testnutzer, ist eine strukturierte Prüfung entscheidend. Barrierefreiheit ist kein Bauchgefühl, sondern ein prüfbares Qualitätskriterium.
Die gute Nachricht: Fast alle diese Fehler lassen sich mit wenig Aufwand beheben, vorausgesetzt, sie werden frühzeitig erkannt. Prüfe jetzt kostenlos, ob diese Fehler auch auf deiner Website vorkommen: www.bfsg-analyse.de.
Formulare sind das Herzstück vieler digitaler Prozesse: Lead Generierung, Bewerbungen, Buchungen, Supportanfragen, Vertragsabschlüsse. Doch genau hier entstehen besonders häufig Barrieren, die Nutzer:innen mit Behinderungen faktisch vom Zugang ausschließen, obwohl das Unternehmen es nicht beabsichtigt.
Hier eine Auswahl typischer Probleme aus der Praxis:
Ergebnis: Die Formulare wirken modern, sind aber nicht nutzbar für Millionen Menschen.
Ein BFSG-konformes Formular erfüllt mindestens folgende Anforderungen:
Laut Gesetzgeber zählen Formulare zu den „interaktiven digitalen Schnittstellen“. Deshalb sind diese explizit und streng reguliert. Ein einziges nicht barrierefreies Formularfeld kann dazu führen, dass das gesamte Angebot nicht konform ist.
Hinzu kommt: Viele Nutzer:innen brechen ab, wenn das Formular nicht verständlich, nicht erreichbar, oder nicht abschließbar ist.
Viele Formulartools überlassen die Barrierefreiheit dem Zufall, oder dem Entwicklerteam des Unternehmens. Funnelforms geht einen anderen Weg.
Mit uns erstellst du automatisch BFSG-konforme, barrierefreie Formulare, ganz ohne manuelle Zusatzarbeit. Gesetzliche Konformität ist ein grundlegender Bestandteil der Plattform-Architektur. Das bedeutet: Jedes Formular, das mit Funnelforms erstellt wird, erfüllt automatisch die technischen Voraussetzungen der WCAG 2.1 (Level AA) und der EN 301 549 und ist damit BFSG-konform.
Starte jetzt den kostenlosen BFSG-Check auf www.bfsg-analyse.de und erfahre in 60 Sekunden, ob dein Formular rechtskonform ist. Du erhältst einen PDF-Report mit Handlungsempfehlungen, eine Bewertung nach EN 301 549 & WCAG 2.1 und die Rechtssicherheit durch nachvollziehbare Prüfprotokolle.
Um zu zeigen, wie ein konform umgesetzter Formularprozess in der Praxis aussieht, werfen wir einen Blick auf ein typisches Szenario:
Beispiel: Eine Software-Agentur möchte ein Formular zur Lead Generierung bereitstellen, bestehend aus mehreren Schritten. Das Formular soll DSGVO- und BFSG-konform sein und gleichzeitig eine hohe Conversion Rate erzielen.
1. Auswahl des Projekttyps → Multiple Choice
2. Budgetrahmen angeben → Skalenfeld
3. Nachricht und Kontaktdaten → Name, E-Mail, Textfeld
4. DSGVO-Zustimmung → Checkbox mit Link zur Datenschutz Erklärung
Dieses Formular erfüllt nicht nur die Anforderungen aus:
Es ist auch:
Formulare sind oft die kritischste Stelle im gesamten digitalen Nutzungsprozess. Gerade deshalb ist es wichtig, dass Unternehmen nicht nur auf Optik, sondern auf technische, gesetzliche und nutzerbezogene Qualität achten. Funnelforms macht es möglich, diesen Anspruch standardisiert umzusetzen, ganz ohne Mehraufwand.
Du musst kein Entwickler, oder Auditor sein, um den Status deiner Website schnell zu überprüfen. Es gibt mehrere zuverlässige, kostenlose Tools, mit denen du in wenigen Minuten herausfindest, wo mögliche Barrieren existieren und wie du sie beheben kannst.
1. Browser basierte Analyse durch das WebAIM-Institut
2. Zeigt Fehler, Warnungen und Konformitätsmängel direkt in der Seitenansicht
3. Bewertet u. a.:
1. Erweiterung für Google Chrome, oder Firefox
2. Führt automatisierte Prüfungen auf Basis der WCAG 2.1 durch
3. Zeigt:
Schnell und speziell für Formulare → Der BFSG-Check von Funnelforms prüft HTML, Fokusverhalten und Screenreader-Kompatibilität. Während Tools wie WAVE allgemeine Prüfungen ermöglichen, geht bfsg-analyse.de gezielt auf Formularschnittstellen und deren gesetzliche Konformität ein.
1, Speziell entwickelt zur Prüfung von Formularen & Web Schnittstellen nach BFSG, WCAG 2.1 und EN 301 549
2. Analyse umfasst:
3. PDF-Auswertung inklusive Handlungsempfehlungen
Diese Tools liefern dir eine fundierte Ersteinschätzung, sie ersetzen aber keine vollständige Barrierefreiheits Prüfung. Für rechtsverbindliche Prüfungen (z. B. nach ISO/EN 301549) kann eine externe Prüfung sinnvoll sein. Aber: Mit diesen Tools erkennst du 80 % der typischen Fehler und kannst sofort reagieren.
Barrierefreiheit ist keine Frage des guten Willens, sondern eine prüfbare technische Anforderung. Mit dieser 10-Punkte-Checkliste kannst du schnell feststellen, ob deine Website, Formulare und digitale Prozesse konform mit dem BFSG sind, ganz ohne Vorwissen.
Jetzt kostenlos downloaden:
„BFSG Website-Checkliste 2025 – kompakt, praxisnah, sofort nutzbar“ (PDF, 1 Seite)
Inhalte:
Eine einzige „Nein“-Antwort bedeutet: Die betreffende Seite, oder das Formular ist möglicherweise nIcht gesetzeskonform.
Nutze die Checkliste regelmäßig, insbesondere bei:
Damit keine Unsicherheit bleibt, beantworten wir hier die häufigsten Fragen rund um das Barrierefreiheits-Stärkungsgesetz (BFSG), rechtlich fundiert, technisch präzise und praxisnah erklärt.
Das BFSG verpflichtet Unternehmen dazu, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie barrierefrei nutzbar sind. Also z. B. auch mit Tastatur, Screenreader, oder bei Sehbeeinträchtigungen. Es setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um und ist ab 28. Juni 2025 verbindlich für viele digitale Angebote.
Das BFSG gilt für alle Unternehmen, die digitale Produkte, oder Dienstleistungen für Endverbraucher in der EU bereitstellen, unabhängig vom Sitz des Unternehmens.
Betroffen sind u. a.:
Ausnahme: Kleinstunternehmen mit:
Die technische Umsetzung muss den Standards WCAG 2.1 Level AA (Web Content Accessibility Guidelines) und EN 301 549 (EU-Norm für IKT-Systeme) entsprechen. Nur wenn beide Normen eingehalten werden, ist ein Angebot vollständig BFSG-konform.
Mögliche Konsequenzen:
Nein! Die WCAG 2.1 ist nur ein Teil der BFSG-Grundlage. Die EN 301 549 enthält zusätzliche Anforderungen, z. B. zu Software, PDFs, Mobile Anwendungen und Formular-Interaktionen. Nur die Kombination beider Normen deckt alle gesetzlichen Anforderungen ab.
Ja! Insbesondere im Streitfall, bei Ausschreibungen, oder bei Prüfungen durch Behörden. Deshalb ist es wichtig, dass:
Funnelforms z. B. dokumentiert alle barrierefreien Standards automatisch, inklusive Systemnachweis.
Viele Drittanbieter erfüllen die deutschen BFSG-Anforderungen nicht automatisch. Prüfe, ob der Anbieter WCAG 2.1 und EN 301 549 vollständig erfüllt – oder nutze Tools wie Funnelforms mit zertifizierter Konformität.
Das Barrierefreiheits-Stärkungsgesetz (BFSG) ist kein Zukunftsthema, es ist ab dem 28. Juni 2025 geltendes Recht. Unternehmen, die digitale Produkte, oder Services anbieten, müssen spätestens dann sicherstellen, dass alle Nutzer:innen – auch mit Einschränkungen – uneingeschränkt teilnehmen können.
Der Countdown läuft und Barrierefreiheit ist kein Projekt, das man „kurz vor der Deadline“ aktivieren kann. Sie erfordert:
Wer zu spät reagiert, riskiert Bußgelder, Reputations Verlust und verpasst die Chance, sich als verantwortungsbewusstes, modernes Unternehmen zu positionieren.
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