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BFSG 2025: Was dein Unternehmen jetzt zur digitalen Barrierefreiheit wissen muss

Ab dem 28. Juni 2025 ist Barrierefreiheit gesetzlich Pflicht. Dieser Leitfaden zeigt, was das BFSG verlangt und wie du Websites, Formulare und Tools rechtssicher umsetzt.

BFSG 2025: Was dein Unternehmen jetzt zur digitalen Barrierefreiheit wissen muss

Das Barrierefreiheits-Stärkungsgesetz (BFSG) 2025

Was Unternehmen jetzt wissen, planen und umsetzen müssen, inklusive Leitfaden für barrierefreie Formulare und Websites

Einleitung

Ab dem 28. Juni 2025 tritt in Deutschland ein neues Gesetz in Kraft, das viele Unternehmen direkt betrifft und gleichzeitig eine enorme Chance bietet: das Barrierefreiheits-Stärkungsgesetz (BFSG). Ziel des BFSG ist es, digitale Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie für alle Menschen zugänglich sind, unabhängig von körperlichen, oder kognitiven Einschränkungen. Was für öffentliche Stellen längst Pflicht ist, gilt nun auch für große Teile der Privatwirtschaft.

Das bedeutet konkret:  Websites, Online-Shops, Formulare, Apps und digitale Tools müssen barrierefrei funktionieren. Unternehmen, die dem nicht nachkommen, riskieren Bußgelder, Abmahnungen und den Ausschluss von Millionen potenzieller Nutzer:innen.

Die gute Nachricht: Die Umsetzung ist klar geregelt, technisch machbar und mit den richtigen Tools sogar ein Wettbewerbsvorteil.

In diesem Artikel erfährst du:

  • Was das BFSG 2025 konkret vorschreibt
  • Für wen das Gesetz gilt und ab wann
  • Welche 7 Anforderungen an digitale Barrierefreiheit erfüllt sein müssen
  • Wie du mit wenigen Schritten analysierst, ob deine Website betroffen ist
  • Warum gerade Formulare besonders heikel sind und wie du sie BFSG-konform gestaltest
  • Wie dich Funnelforms dabei unterstützt und automatisch und rechtssicher

Extratipp:  Mit dem kostenlosen Schnellcheck auf www.bfsg-analyse.de kannst du in weniger als 60 Sekunden prüfen, ob deine Website den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Zusätzlich erhältst du einen kostenlosen PDF-Report mit konkreten Empfehlungen.

Was ist das Barrierefreiheits-Stärkungsgesetz (BFSG)?

Illustration: Eine Frau mit mittellangen dunklen Haaren sitzt entspannt im Schneidersitz vor einem weißen Hintergrund mit violettem Akzent. Neben ihr sind vier barrierefreiheitsbezogene Icons abgebildet: Auge (Wahrnehmbarkeit), Handzeiger (Bedienbarkeit), sprechender Kopf (Verständlichkeit) und Rollstuhlsymbol (Zugänglichkeit). Das Bild visualisiert die zentralen Aspekte des Barrierefreiheits-Stärkungsgesetzes (BFSG) in klarer, CI-konformer Funnelforms-Ästhetik.

Das Barrierefreiheits-Stärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882, auch bekannt als European Accessibility Act (EAA).

Es verpflichtet Unternehmen, digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Das Gesetz ist rechtsverbindlich, mit klaren technischen Vorgaben, die genau beschreiben, wie Barrierefreiheit umzusetzen ist. Ziel ist es, allen Menschen, unabhängig von körperlichen, kognitiven, oder altersbedingten Einschränkungen, einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen.

Gesetzlicher Zweck (§1 BFSG)

Der Gesetzestext formuliert das Ziel wie folgt: „Ziel dieses Gesetzes ist es, die Zugänglichkeit von Produkten und Dienstleistungen zu verbessern, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, um ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.“– §1 BFSG (Offizieller Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de)

Für welche digitalen Produkte gilt das BFSG konkret?

Das Gesetz betrifft u. a. folgende digitale Anwendungen (die barrierefrei funktionieren müssen):

  • Websites & Webshops
  • Digitale Formulare & Portale
  • Mobile Apps
  • E-Books
  • Kommunikationssoftware (zB. Messenger, Videochat)
  • Ticket- und Buchungssysteme
  • Digitale Angebote im Banking, Handel, Verkehr & Telekommunikation

Kurz gesagt: Jedes digitale Angebot, das für Endkunden in der EU entwickelt oder bereitgestellt wird, fällt grundsätzlich unter das BFSG, sofern keine Ausnahme greift (z. B. Kleinst Unternehmen, s. Abschnitt 3).

Technische Standards: EN 301 549 und WCAG 2.1

Damit digitale Inhalte als barrierefrei gelten, verweist das BFSG auf zwei zentrale technische Normen:

EN 301 549

1. Die europäische Norm für Barrierefreiheit von IKT-Systemen
2. Regelt u. a. barrierefreie Software, Hardware, Webseiten und Dokumente
3. Mehr zur EN 301 549 (Übersicht bei ETSI)

WCAG 2.1 – Web Content Accessibility Guidelines

1. internationaler Standard für barrierefreie Webinhalte
2. Besonders relevant: Level AA, das ab 2025 verpflichtend ist
3. Offizielle WCAG 2.1 Dokumentation (W3C)

Diese Normen definieren u. a.:

  • Welche Kontrastverhältnisse Texte erfüllen müssen
  • Wie Bilder mit Alternativtexten versehen werden
  • Wie Formulare technisch ausgezeichnet sein müssen
  • Welche Navigationsstrukturen für Tastatur-Nutzer funktionieren
  • Wie Fehlermeldungen, Zustände und Fokus-Logiken dargestellt werden müssen

Wichtig: Das BFSG ist kein unverbindlicher Leitfaden. Es ist ein verbindliches Gesetz mit Rechtsfolgen, das konkrete Standards vorschreibt. Und diese sind technisch präzise definiert.

Was das BFSG für Unternehmen wirklich bedeutet: Pflichten, Fristen, Risiken

Das BFSG betrifft nicht nur Behörden, oder große Konzerne, sondern alle Unternehmen, die digitale Produkte, oder Dienstleistungen in der EU bereitstellen. Dazu zählen insbesondere:

  • Online-Shops
  • SaaS-Plattformen & Softwareanbieter
  • Buchungstools, Kontaktformulare, Videoportale
  • Apps, Kundenportale & Serviceplattformen

Wichtig: Auch ausländische Anbieter, die digitale Produkte in Deutschland, oder der EU bereitstellen, müssen das BFSG einhalten.

Was genau muss umgesetzt werden?

Um BFSG-konform zu handeln, müssen Unternehmen:

  • Webseiten und Webanwendungen nach WCAG 2.1 Level AA gestalten
  • Technische Barrierefreiheit nach EN 301 549 sicherstellen
  • Texte, Bilder, Formulare und Navigation so umsetzen, dass sie für alle Nutzergruppen verständlich, bedienbar und erreichbar sind
  • Assistive Technologien (z. B. Screenreader, Braille-Zeilen) korrekt unterstützen
  • Rückmelde Mechanismen für Feedback, Beschwerden, oder Verbesserungsvorschläge bereitstellen.

Fristen im Überblick

Tabelle mit Fristen und Übergangsregelungen zur BFSG-Konformität digitaler Produkte bis 2030, inklusive Ausnahmen für Kleinstunternehmen

Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?

Unternehmen, die das BFSG ignorieren, oder ihre digitalen Angebote nicht barrierefrei gestalten, müssen mit folgenden Folgen rechnen:

  • Bußgelder durch Markt Überwachungsbehörden
    (in Einzelfällen bis zu 100.000 € je Verstoß möglich)
  • Abmahnungen durch Verbraucherverbände oder Wettbewerber
    (z. B. nach UWG – Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb)
  • Klagen bei struktureller Diskriminierung
  • Reputations Schäden bei Zielgruppen, die auf barrierefreie Angebote angewiesen sind
  • SEO-Nachteile bei Google & Co.
    (Google bewertet Barrierefreiheit als Qualitätsmerkmal für Nutzererfahrung)

Warum du JETZT handeln solltest

Barrierefreiheit ist nicht nur Pflicht, sondern ein klares Signal für Qualität, Verantwortung und Zukunftsfähigkeit. Rund 13 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer Einschränkung. Das sind auch Kund:innen, Nutzer:innen, Bewerber:innen und Geschäftspartner:innen. Wer digitale Angebote nicht barrierefrei bereitstellt, schließt diese Gruppen aktiv aus.

Mit einer frühzeitigen Umsetzung:

  • vermeidest du Risiken
  • positionierst dich zukunftssicher
  • erreichst neue Zielgruppen
  • und stärkst das Vertrauen in dein Unternehmen

Die 7 wichtigsten Anforderungen an digitale Barrierefreiheit

Wer das BFSG 2025 einhalten will, muss sicherstellen, dass seine digitalen Angebote den Anforderungen der beiden zugrunde liegenden Standards entsprechen:

  • WCAG 2.1 (Level AA)
  • EN 301 549 (Kapitel 9–11 für Webseiten, Software & Formulare)

Die folgenden sieben Prinzipien fassen zusammen, was digitale Barrierefreiheit konkret bedeutet. Praxisnah und technisch überprüfbar.

1. Wahrnehmbarkeit (Perceivable)

Inhalte müssen für alle Nutzer:innen erfassbar sein, auch bei Sinnesbeeinträchtigungen.

Typische Anforderungen:

  • Texte mit ausreichendem Farbkontrast (mind. 4,5:1)
  • Bilder mit sinnvoll formuliertem Alt-Text
  • Videos mit Untertiteln, oder Transkript
  • Farben: Wichtige Inhalte dürfen nicht ausschließlich über Farbe vermittelt werden. Beispiel: Nur ein rotes Ausrufezeichen reicht nicht aus. Zusätzlich braucht es erklärenden Text. Ist jeder Fehlerzustand auch ohne Farbe verständlich? Das sollte vorher abgesichert sein.

Beispiel: Fehler nur durch ein rotes Ausrufezeichen → nicht zulässig. Fehler zusätzlich mit Text: „Bitte E-Mail-Adresse eingeben“ → barrierefrei.

2. Bedienbarkeit (Operable)

Alle Funktionen müssen mit Tastatur und assistiven Technologien vollständig bedienbar sein.

Typische Anforderungen:

  • Navigation per Tab, Enter, Esc
  • Keine Situationen, in denen Nutzer per Tastatur nicht mehr navigieren können (z. B. Lightboxes, Vermeide Links, ohne Fokus Steuerung)
  • Fokus muss sichtbar und logisch geführt sein

Beispiel: Dropdown-Menüs und Formulareingaben müssen vollständig per Tastatur erreichbar sein.

3. Verständlichkeit (Understandable)

Informationen und Interaktionen müssen logisch, vorhersehbar und sprachlich zugänglich sein.

Typische Anforderungen:

  • Klare Sprache, eindeutige Formulierungen
  • Einheitliches Layout & Navigationsverhalten
  • Fehlermeldungen mit verständlichen Erklärungen
  • Vermeide Links, die unerwartet auf völlig andere Inhalte, oder neue Tabs führen, ohne dies vorher anzukündigen.

Beispiel: „Ein Fehler ist aufgetreten“ → unklar. „Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse im Format name@domain.de ein“ → klar & hilfreich.

4. Robustheit (Robust)

Die technische Umsetzung muss mit verschiedenen Browsern, Geräten und Screenreadern kompatibel sein.

Typische Anforderungen:

  • Valides HTML
  • Sinnvolle Verwendung von ARIA-Rollen (z. B. role="dialog", aria-label)
  • Keine Inhalte, die nur durch JavaScript manipulierbar sind (ohne Fallback)
  • Semantische Struktur: <main>, <nav>, <section>, <label> etc.

Beispiel: Jedes Formularfeld ist korrekt mit <label for="id"> verknüpft und kann von Screen Reader vorgelesen werden.

5. Skalierbarkeit / Zoom-Kompatibilität

Alle Inhalte müssen auch bei bis zu 200 % Zoom vollständig sichtbar und bedienbar bleiben.

Typische Anforderungen:

  • Keine Inhalte, die außerhalb des Bildschirms liegen
  • Kein Überlappen von Elementen bei Skalierung
  • Responsive Design mit klarer Textvergrößerung

Beispiel: Die Webseite bleibt auch bei starker Zoomstufe vollständig bedienbar, ohne horizontales Scrollen.

6. Unterstützung assistiver Technologien

Websites und Formulare müssen mit Screenreadern, Sprachsteuerung & Braille-Zeilen kompatibel sein.

Typische Anforderungen:

  • Logische Lesereihenfolge im HTML
  • Sinnvolle Beschriftung per aria-label, aria-describedby, alt, title
  • Dynamische Inhalte (zB. Dialog Fenster) müssen Fokus korrekt setzen

Beispiel: Beim Öffnen eines Formularschritts springt der Fokus korrekt auf die neue Frage und der Screenreader erkennt den Kontext.

7. Möglichkeit zur Nutzerinteraktion

Alle Interaktionen, von Formularfeldern bis zur finalen Bestätigung, müssen barrierefrei nutzbar sein.

Typische Anforderungen:

  • Formulare vollständig per Tastatur bedienbar
  • Fehlermeldungen und Bestätigungen les- und hörbar
  • Pflichtfelder korrekt gekennzeichnet (nicht nur farblich)

Beispiel: Ein Button ist mit aria-label="Jetzt Formular absenden" ausgestattet, so erkennt der Screenreader die Funktion eindeutig.

Tabelle: Mini-Check zur digitalen Barrierefreiheit – Übersicht der 7 zentralen Prinzipien nach WCAG 2.1 und BFSG inklusive Ziel und Praxisbeispielen.

Was häufig schief läuft und wie du es besser machst

Hast du dich schon mal gefragt, warum viele Nutzer:innen deine Formulare nicht abschicken? Viele Unternehmen wollen Barrierefreiheit umsetzen, aber in der Praxis schleichen sich oft schwerwiegende Fehler ein. Diese Fehler sind keine Randphänomene: Laut W3C Web Accessibility Report 2023 finden sich in über 70 % aller Unternehmens Websites klare Barrieren. Oft unbeabsichtigt, aber mit realen Folgen.

Typische Fehler und wie du sie sofort beheben kannst

Tabelle zur barrierefreien Webgestaltung: Vergleich von fehlerhaften Umsetzungen, typischen Barrierefreiheitsproblemen und besseren Lösungen nach WCAG-Standards. Enthält Beispiele zu aria-labels, Platzhaltertexten, Fokussteuerung und Screenreader-Kompatibilität.

Warum dieser Abschnitt so wichtig ist

Gerade weil viele Fehler nicht sichtbar sind, weder für die Entwickler noch für sehende Testnutzer, ist eine strukturierte Prüfung entscheidend. Barrierefreiheit ist kein Bauchgefühl, sondern ein prüfbares Qualitätskriterium.

Die gute Nachricht: Fast alle diese Fehler lassen sich mit wenig Aufwand beheben, vorausgesetzt, sie werden frühzeitig erkannt. Prüfe jetzt kostenlos, ob diese Fehler auch auf deiner Website vorkommen: www.bfsg-analyse.de.

Formulare im Fokus – Fallstricke, Anforderungen, konkrete Umsetzung

Formulare sind das Herzstück vieler digitaler Prozesse: Lead Generierung, Bewerbungen, Buchungen, Supportanfragen, Vertragsabschlüsse. Doch genau hier entstehen besonders häufig Barrieren, die Nutzer:innen mit Behinderungen faktisch vom Zugang ausschließen, obwohl das Unternehmen es nicht beabsichtigt.

Warum Formulare so oft problematisch sind

Hier eine Auswahl typischer Probleme aus der Praxis:

  • Felder ohne korrekte Labels → Screenreader erkennen den Zweck nicht
  • Platzhalter statt echter Beschriftungen → verschwinden beim Tippen
  • Farbige Fehlermeldungen ohne Text → nicht wahrnehmbar für viele Nutzer
  • Dialoge & Lightboxes ohne Fokus Steuerung → Tastaturnutzer „verlieren“ sich
  • Keine logische Tab-Reihenfolge → Navigation wird unkontrollierbar
  • Pflichtfelder nicht klar erklärt → Verunsicherung bei Eingabe
  • Keine Rückmeldung nach erfolgreichem Absenden → Nutzer:innen im Unklaren

Ergebnis: Die Formulare wirken modern, sind aber nicht nutzbar für Millionen Menschen.

Was barrierefreie Formulare leisten müssen (nach BFSG, WCAG 2.1, EN 301 549)

Ein BFSG-konformes Formular erfüllt mindestens folgende Anforderungen:

Barrierefreiheit-Checkliste für Webformulare: Tabelle mit Anforderungen und Beschreibungen zu Label-Zuweisung, Pflichtfeldern, Tastaturnavigation, Screenreader-Kompatibilität und Fokusmanagement

Beispiel: Was nicht zulässig wäre

  • Nur ein rotes Sternchen ohne Text erklärt ein Pflichtfeld
  • Eine Fehlermeldung erscheint nur unter dem Feld, aber ohne Screenreader Kennung
  • Ein „Weiter“-Button lässt sich nicht per Tab erreichen

Beispiel: Was BFSG-konform ist

  • <label for="email">E-Mail-Adresse</label> mit Beschreibung
  • Fehlermeldung erscheint mit Text „Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein“
  • aria-described by verbindet Feld mit Fehlertext
  • Fokus springt bei Validierungs-Fehler automatisch zum betroffenen Feld
  • Screenreader liest: „E-Mail-Adresse, Pflichtfeld, ungültige Eingabe – bitte korrigieren“

Warum Verstöße bei Formularen besonders kritisch sind

Laut Gesetzgeber zählen Formulare zu den „interaktiven digitalen Schnittstellen“. Deshalb sind diese explizit und streng reguliert. Ein einziges nicht barrierefreies Formularfeld kann dazu führen, dass das gesamte Angebot nicht konform ist.

Hinzu kommt: Viele Nutzer:innen brechen ab, wenn das Formular nicht verständlich, nicht erreichbar, oder nicht abschließbar ist.

So setzt Funnelforms barrierefreie Formulare automatisch und verlässlich um

Viele Formulartools überlassen die Barrierefreiheit dem Zufall, oder dem Entwicklerteam des Unternehmens. Funnelforms geht einen anderen Weg.

Mit uns erstellst du automatisch BFSG-konforme, barrierefreie Formulare, ganz ohne manuelle Zusatzarbeit. Gesetzliche Konformität ist ein grundlegender Bestandteil der Plattform-Architektur. Das bedeutet: Jedes Formular, das mit Funnelforms erstellt wird, erfüllt automatisch die technischen Voraussetzungen der WCAG 2.1 (Level AA) und der EN 301 549 und ist damit BFSG-konform.

Tabelle zur technischen Barrierefreiheit bei Funnelforms: Übersicht, wie Funnelforms automatisch zentrale Barrierefreiheits-Kriterien erfüllt – z. B. korrekte Label-Zuweisung, Screenreader-Kompatibilität, Tastatursteuerung, Fokus-Führung und responsives Design.

Zusätzliche Vorteile für Unternehmen

  • Keine zusätzliche Entwicklungsarbeit notwendig
    → Barrierefreiheit ist out-of-the-box aktiviert
  • Dokumentation und Nachweisführung inklusive
    → Erleichtert Audits, Prüfungen & Zertifizierungen
  • DSGVO-konform gehostet
    → Datenschutz und Barrierefreiheit in einem System
  • Aktiv gepflegte Plattform
    → Anpassungen an neue Standards erfolgen automatisch über System Updates

Dein Schnellstart zur BFSG-Konformität

Starte jetzt den kostenlosen BFSG-Check auf www.bfsg-analyse.de und erfahre in 60 Sekunden, ob dein Formular rechtskonform ist. Du erhältst einen PDF-Report mit Handlungsempfehlungen, eine Bewertung nach EN 301 549 & WCAG 2.1 und die Rechtssicherheit durch nachvollziehbare Prüfprotokolle.

Praxisbeispiel: Ein barrierefreier Formularprozess mit Funnelforms

Um zu zeigen, wie ein konform umgesetzter Formularprozess in der Praxis aussieht, werfen wir einen Blick auf ein typisches Szenario:

Beispiel: Eine Software-Agentur möchte ein Formular zur Lead Generierung bereitstellen, bestehend aus mehreren Schritten. Das Formular soll DSGVO- und BFSG-konform sein und gleichzeitig eine hohe Conversion Rate erzielen.

Formularstruktur

1. Auswahl des Projekttyps → Multiple Choice

2. Budgetrahmen angeben → Skalenfeld

3. Nachricht und Kontaktdaten → Name, E-Mail, Textfeld

4. DSGVO-Zustimmung → Checkbox mit Link zur Datenschutz Erklärung

Was daran barrierefrei ist – Schritt für Schritt erklärt

Tabelle zur barrierefreien Formularumsetzung mit Funnelforms – Übersicht der wichtigsten Formularelemente wie Multiple-Choice, Textfelder, E-Mail-Feld, Checkbox und deren barrierefreie Umsetzung nach BFSG-Vorgaben, inklusive Fokus-Management und Screenreader-Kompatibilität.

Ergebnis: Rechtskonform & Conversion-optimiert

Dieses Formular erfüllt nicht nur die Anforderungen aus:

  • dem BFSG
  • der EN 301 549
  • den WCAG 2.1

Es ist auch:

  • visuell ansprechend
  • logisch geführt
  • maximal unkompliziert → und damit sowohl rechtssicher als auch performance-stark.

Warum dieses Beispiel relevant ist

Formulare sind oft die kritischste Stelle im gesamten digitalen Nutzungsprozess. Gerade deshalb ist es wichtig, dass Unternehmen nicht nur auf Optik, sondern auf technische, gesetzliche und nutzerbezogene Qualität achten. Funnelforms macht es möglich, diesen Anspruch standardisiert umzusetzen, ganz ohne Mehraufwand.

Tool-Tipp – So prüfst du deine Website selbst auf Barrierefreiheit

Du musst kein Entwickler, oder Auditor sein, um den Status deiner Website schnell zu überprüfen. Es gibt mehrere zuverlässige, kostenlose Tools, mit denen du in wenigen Minuten herausfindest, wo mögliche Barrieren existieren und wie du sie beheben kannst.

WAVE Accessibility Tool

1. Browser basierte Analyse durch das WebAIM-Institut

2. Zeigt Fehler, Warnungen und Konformitätsmängel direkt in der Seitenansicht

3. Bewertet u. a.:

  • Alternativtexte
  • Kontraste
  • ARIA-Rollen
  • Formular Labels
  • Ideal für: Schnellprüfung einzelner Seiten

axe DevTools (Chrome Extension)

1. Erweiterung für Google Chrome, oder Firefox

2. Führt automatisierte Prüfungen auf Basis der WCAG 2.1 durch

3. Zeigt:

  • Problemstellen im HTML
  • Technische Detailerklärungen
  • WCAG-Verweis je Fehler
  • Ideal für: Teams mit Frontend Verantwortung

Funnelforms BFSG-Check (60 Sekunden Analyse)

Screenshot des BFSG-Analyse Tools von Funnelforms zur Prüfung auf Rechtsicherheit der eigenen Webseite. Schwarze Schrift, Lila Kontrastfarbe, auf weißem Hintergrund.

Schnell und speziell für Formulare → Der BFSG-Check von Funnelforms prüft HTML, Fokusverhalten und Screenreader-Kompatibilität. Während Tools wie WAVE allgemeine Prüfungen ermöglichen, geht bfsg-analyse.de gezielt auf Formularschnittstellen und deren gesetzliche Konformität ein.

1, Speziell entwickelt zur Prüfung von Formularen & Web Schnittstellen nach BFSG, WCAG 2.1 und EN 301 549

2. Analyse umfasst:

  • HTML-Struktur
  • Fokus Verhalten
  • Screenreader Kompatibilität
  • Fehlermeldungslogik

3. PDF-Auswertung inklusive Handlungsempfehlungen

  • Ideal für: Unternehmer, Marketer, Legal & DSGVO-Verantwortliche

Hinweis zur Tool-Nutzung:

Diese Tools liefern dir eine fundierte Ersteinschätzung, sie ersetzen aber keine vollständige Barrierefreiheits Prüfung. Für rechtsverbindliche Prüfungen (z. B. nach ISO/EN 301549) kann eine externe Prüfung sinnvoll sein. Aber: Mit diesen Tools erkennst du 80 % der typischen Fehler und kannst sofort reagieren.

Deine 10 Punkte BFSG-Checkliste – Ist deine Website BFSG-konform?

Barrierefreiheit ist keine Frage des guten Willens, sondern eine prüfbare technische Anforderung. Mit dieser 10-Punkte-Checkliste kannst du schnell feststellen, ob deine Website, Formulare und digitale Prozesse konform mit dem BFSG sind, ganz ohne Vorwissen.

Jetzt kostenlos downloaden:
BFSG Website-Checkliste 2025 – kompakt, praxisnah, sofort nutzbar“ (PDF, 1 Seite)

Inhalte:

  • Alle 10 Prüfbereiche
  • Empfehlungen bei Problemen
  • QR-Code zur Analyse Plattform
  • (Platzhalter-Link zur PDF-Datei, kann direkt bei Webflow, oder im Download-Bereich eingebunden werden)

Hinweis zur Anwendung

Eine einzige „Nein“-Antwort bedeutet: Die betreffende Seite, oder das Formular ist möglicherweise nIcht gesetzeskonform.

Nutze die Checkliste regelmäßig, insbesondere bei:

  • neuen Features, oder Landing Pages
  • Relaunches
  • Eingebundenen Dritt-Formularen (z. B. Calendly, Typeform, CRM)

FAQ zum BFSG – konformen Umsetzung

Damit keine Unsicherheit bleibt, beantworten wir hier die häufigsten Fragen rund um das Barrierefreiheits-Stärkungsgesetz (BFSG), rechtlich fundiert, technisch präzise und praxisnah erklärt.

1. Was ist das Barrierefreiheits-Stärkungsgesetz (BFSG) – in einfachen Worten?

Das BFSG verpflichtet Unternehmen dazu, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie barrierefrei nutzbar sind. Also z. B. auch mit Tastatur, Screenreader, oder bei Sehbeeinträchtigungen. Es setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um und ist ab 28. Juni 2025 verbindlich für viele digitale Angebote.

2. Für wen gilt das Gesetz?

Das BFSG gilt für alle Unternehmen, die digitale Produkte, oder Dienstleistungen für Endverbraucher in der EU bereitstellen, unabhängig vom Sitz des Unternehmens.

Betroffen sind u. a.:

  • Online-Händler
  • Softwareanbieter (inkl. SaaS)
  • Banken, Versicherungen, Mobilitäts-Dienste
  • Kommunikationsplattformen
  • Formulartools, CMS-Lösungen, Terminbuchungssysteme

Ausnahme: Kleinstunternehmen mit:

  • weniger als 10 Mitarbeitenden und
  • weniger als 2 Mio. € Jahresumsatz sind bis zum 30. Juni 2030 ausgenommen. Im Anschluss  daran gelten auch für sie die vollständigen Anforderungen.

3. Was bedeutet „BFSG-konform“ konkret?

Die technische Umsetzung muss den Standards WCAG 2.1 Level AA (Web Content Accessibility Guidelines) und EN 301 549 (EU-Norm für IKT-Systeme) entsprechen. Nur wenn beide Normen eingehalten werden, ist ein Angebot vollständig BFSG-konform.

4. Was passiert, wenn ich das Gesetz ignoriere?

Mögliche Konsequenzen:

  • Bußgelder durch Marktüberwachungsbehörden
  • Abmahnungen durch Verbraucherverbände oder Wettbewerber
  • Ausschluss von Förderprogrammen oder öffentlichen Ausschreibungen
  • Reputationsschäden und Nutzungsverluste

5. Reicht es, nur die WCAG-Kriterien zu erfüllen?

Nein! Die WCAG 2.1 ist nur ein Teil der BFSG-Grundlage. Die EN 301 549 enthält zusätzliche Anforderungen, z. B. zu Software, PDFs, Mobile Anwendungen und Formular-Interaktionen. Nur die Kombination beider Normen deckt alle gesetzlichen Anforderungen ab.

6. Wie kann ich selbst prüfen, ob meine Website oder Formulare konform sind?

  1. Nutze kostenlose Tools wie WAVE, axe oder Lighthouse (siehe Abschnitt 9)
  2. Oder starte den Schnellcheck unter www.bfsg-analyse.de. Dort erhältst du eine PDF-Auswertung mit Empfehlungen, in unter 60 Sekunden.

7. Muss ich Barrierefreiheit nachweisen?

Ja! Insbesondere im Streitfall, bei Ausschreibungen, oder bei Prüfungen durch Behörden. Deshalb ist es wichtig, dass:

  • Prüfdokumentation aufbewahrt werden
  • PDF-Reports gesichert werden
  • Bei Relaunches regelmäßig neu geprüft wird
  • Bei externen Tools (z. B. Formular Plugins) auf die offiziellen Nachweise geachtet wird

Funnelforms z. B. dokumentiert alle barrierefreien Standards automatisch, inklusive Systemnachweis.

3. Was passiert, wenn ich ein Formular-Tool wie Typeform, oder Calendly verwende?

Viele Drittanbieter erfüllen die deutschen BFSG-Anforderungen nicht automatisch. Prüfe, ob der Anbieter WCAG 2.1 und EN 301 549 vollständig erfüllt – oder nutze Tools wie Funnelforms mit zertifizierter Konformität.

Fazit: Das Barrierefreiheits Stärkungsgesetz ist Pflicht und Chance zugleich

Das Barrierefreiheits-Stärkungsgesetz (BFSG) ist kein Zukunftsthema, es ist ab dem 28. Juni 2025 geltendes Recht. Unternehmen, die digitale Produkte, oder Services anbieten, müssen spätestens dann sicherstellen, dass alle Nutzer:innen – auch mit Einschränkungen – uneingeschränkt teilnehmen können.

Was du aus diesem Artikel mitnehmen solltest:

  • Barrierefreiheit ist gesetzlich vorgeschrieben, nicht optional.
  • Das BFSG gilt für nahezu alle digitalen Angebote, von Websites über Apps bis zu Formularen.
  • Die Einhaltung basiert auf zwei Normen: WCAG 2.1 & EN 301 549.
  • Formulare sind besonders sensibel und besonders fehleranfällig.
  • Wer jetzt handelt, vermeidet rechtliche Risiken, stärkt sein Image und erreicht neue Zielgruppen.
  • Tools wie Funnelforms ermöglichen die Umsetzung, ohne technischen Mehraufwand.
  • Der Einstieg ist einfach: Jetzt analysieren, optimieren, rechtssicher agieren.

Warum du jetzt handeln solltest

Der Countdown läuft und Barrierefreiheit ist kein Projekt, das man „kurz vor der Deadline“ aktivieren kann. Sie erfordert:

  • Vorausschauende Planung
  • Technische Umsetzung
  • Regelmäßige Prüfung
  • Ggf. Umstellung von Drittanbieter-Tools

Wer zu spät reagiert, riskiert Bußgelder, Reputations Verlust und verpasst die Chance, sich als verantwortungsbewusstes, modernes Unternehmen zu positionieren.

Letzter Schritt: Jetzt kostenlos prüfen, bevor es zu spät ist

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  • Nachweis Fähigkeit nach WCAG 2.1 & EN 301 549
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